Karosserieschäden beheben wir fachgerecht
Von der ersten Schadensanalyse über den Austausch beschädigter Fahrzeugteile, modernes Ausbeulen bis zum Richten der Karosserie – Ihr Wagen ist bei uns in guten Händen.
Hochqualifizierte Mitarbeiter sind spezialisiert für alle Automarken.
Das Hauptziel unserer Karosserieabteilung ist stets die perfekte Instandsetzung von beschädigten Fahrzeugen nach Unfällen, um deren Verkehrssicherheit sowie deren Wert zu erhalten.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch eine zeitwertgerechte und preiswerte Reparatur bei Eigenschäden bzw. älteren Fahrzeugen.
Sonderumbauten nach Wunsch
Auch Sonderumbauten werden auf Ihren Wunsch in die Realität umgesetzt, wie hier – aus einem Feuerwehrauto wird ein Wohnmobil.
Lackierarbeiten vom kleinen Kratzer bis zur Ganzlackierung
an allen Pkw-Typen, Transporter und Motorrädern werden von uns fachgerecht ausgeführt.
Ein hochwertiges und umweltverträgliches Lacksystem auf Wasserbasis garantiert eine perfekte Oberflächengüte und glänzende Ergebnisse.
Für den Farbton sorgt eine Farb-Mischanlage, mit der über 2400 Farbnuancen hergestellt werden können.
Lackierfreies Ausbeulen „Dellen drücken“
Mittels modernster Ausbeultechnik können Dellen in der Karosserie, welche beim Parken durch Türschlag, durch Hagel, oder ähnlich entstanden sind, beseitigt werden ohne dass die beschädigte Stelle neu lackiert werden muss – vorausgesetzt der Lack ist im Bereich der Delle unbeschädigt.
Das lackierfreie Ausbeulen hat wesentliche Vorteile gegenüber herkömmlicher Reparaturmethoden:
- die Originallackierung bleibt erhalten
- weniger zeitaufwändig als eine Neulackierung
- kostengünstige Schadenbehebung gegenüber alternativen Reparaturmethoden
Autoglas-Service
Ob eine Windschutzscheibe getauscht werden muss, oder ob eine Reparatur des Steinschlages mittels Ausharztechnik möglich ist, entscheiden unsere Profis für Verglasung.
Bei Steinschlag in der Windschutzscheibe dürfen nur Schäden, die nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen, repariert werden.
Der Krater der Einschlagstelle darf dabei einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten.
Beim Vorliegen einer Kasko- oder Teilkaskoversicherung entfällt der Selbstbehalt bei nahezu allen Versicherungsunternehmen.